Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der beeShip GmbH

Präambel

Die beeShip GmbH mit Sitz in Augsburg (nachfolgend “Anbieter”) bietet ein Lagerveraltungssystem (Warehouse Management System, WMS) mit Pick-, Pack- und Versandfunktionalität für E-Commerce-Händler und Marketplace-Verkäufer als Software-as-a-Service (SaaS) an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (nachfolgend “Kunde”) im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung dieser Software.

§ 1 Anwendungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, sofern der Anbieter deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Erklärung oder durch die erste Nutzung der Software erfolgen.
(4) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Anbieter den Kunden in seinem Angebot besonders hinweisen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die zeitlich befristete Bereitstellung der Software “beeShip WMS” (nachfolgend “Software”) zur Nutzung über das Internet sowie die Speicherung der Daten des Kunden auf Servern des Anbieters oder seiner Auftragsverarbeiter.
(2) Die genaue Leistungsbeschreibung der Software ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung, die als Anlage Bestandteil dieses Vertrags ist. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere: a) Lagerverwaltung mit Bestandsführung b) Wareneingangs- und Warenausgangsmanagement c) Pick-, Pack- und Versandprozesse d) Schnittstellen zu gängigen E-Commerce-Plattformen und Versanddienstleistern e) Reporting und Analysetools
(3) Der Anbieter stellt die Software am Übergabepunkt zur Nutzung bereit. Übergabepunkt ist der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Verbindung zum Internet und die Aufrechterhaltung der Netzverbindung ist der Kunde verantwortlich.
(4) Die Software wird als Software-as-a-Service-Lösung betrieben und kann über gängige Webbrowser sowie als mobile Anwendung genutzt werden.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Software kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Wesentliche Änderungen des Funktionsumfangs werden dem Kunden mit angemessener Vorlaufzeit mitgeteilt.

§ 3 Verfügbarkeit und Service Level

(1) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99,5% im Jahresmittel. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf Basis der im Vertragszeitraum auf die Stunde gerundeten Gesamtzeit abzüglich folgender Zeiten: a) Planmäßige Wartungsarbeiten in einem Gesamtumfang von maximal 8 Stunden pro Monat, die in der Regel zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (MEZ/MESZ) durchgeführt werden b) Unplanmäßige unaufschiebbare Wartungsarbeiten zur Beseitigung von Störungen c) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf höherer Gewalt beruhen d) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen beruhen, insbesondere die Nichtverfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen Dritter
(2) Der Support des Anbieters steht dem Kunden werktags (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) von 8:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Der Anbieter stellt folgende Reaktionszeiten je nach Störungskategorie sicher: a) Kritische Störungen (Systemausfall, Hauptfunktionen nicht nutzbar): 2 Stunden b) Schwerwiegende Störungen (erhebliche Beeinträchtigung der Systemnutzung): 4 Stunden c) Leichte Störungen (Beeinträchtigung einzelner Funktionen): 1 Arbeitstag
(3) Meldungen über Störungen müssen per E-Mail an support@beeship.de oder über das im System bereitgestellte Support-Ticket-System erfolgen.
(4) Der Anbieter ist bestrebt, gemeldete Störungen innerhalb angemessener Frist zu beheben. Stellt sich heraus, dass eine gemeldete Störung nicht besteht oder nicht auf Mängel der Software zurückzuführen ist, kann der Anbieter dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im vertraglich vereinbarten Umfang ein.
(2) Die Nutzung ist auf die im Vertrag vereinbarte Anzahl an Nutzern, Standorten, Transaktionen oder anderen Messgrößen beschränkt. Eine Erhöhung ist jederzeit gegen entsprechende Vergütungsanpassung möglich.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt: a) die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen b) die Software zu bearbeiten, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht durch zwingende gesetzliche Regelungen gestattet ist c) Urheberrechtsvermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation dienende Merkmale zu entfernen
(4) Die Software und die zugehörige Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie gewerbliche Schutzrechte stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Anbieter zu.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Die vertragsgemäße Nutzung der Software darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird insbesondere: a) die erforderlichen System- und Nutzungsvoraussetzungen schaffen und aufrechterhalten b) dem Anbieter die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen c) seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit dem Anbieter anhalten d) angemessene Datensicherungsverfahren anwenden
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugeteilten Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten Zugangsdaten bekannt geworden sind.
(3) Der Kunde wird bei der Nutzung der Software alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften beachten. Dem Kunden ist es untersagt, Daten auf den Servern des Anbieters zu speichern und zu verarbeiten, die gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten oder bei der Nutzung der Software erzeugten Daten nicht gegen anwendbares Recht verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der jeweils aktuellen Preisliste des Anbieters.
(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu entrichten und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen oder nach Rechnungsstellung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zu ändern. Bei einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 5% innerhalb eines Vertragsjahres steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(7) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens 7 Tagen den Zugang des Kunden zur Software zu sperren. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

§ 7 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird er als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig. Der Anbieter wird diese Daten ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und nach Weisung des Kunden verarbeiten.
(2) Die Parteien schließen einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab, der die Details der Verarbeitung regelt.
(3) Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden, die insbesondere Folgendes umfassen: a) Verschlüsselung der Datenübertragung und der gespeicherten Daten b) Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme c) Schnelle Wiederherstellbarkeit der Daten nach einem Zwischenfall d) Regelmäßige Überprüfung und Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer als weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen. Der Anbieter wird den Kunden über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Subunternehmern informieren.
(5) Der Anbieter wird die Daten des Kunden auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich behandeln und nur so lange aufbewahren, wie es gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und sich für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Der Anbieter beseitigt Mängel der Software innerhalb angemessener Frist. Die Beseitigung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder durch Bereitstellung einer neuen Version der Software.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform zu melden. Die Mängelmeldung soll eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, um eine effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
(4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Anbieters die Software ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die betreffenden Mängel nicht durch die Änderungen verursacht wurden.
(5) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Mängel, die auf unsachgemäße oder zweckentfremdete Nutzung, fehlerhafte Installation oder Bedienung durch den Kunden oder auf besondere äußere Einflüsse zurückzuführen sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
(6) Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.

§ 9 Haftung

(1) Im Falle von Körperschäden übernimmt der Anbieter die gesetzlich vorgesehene Haftung.
(2) Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten übernimmt der Anbieter die gesetzlich vorgesehene Haftung.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung des Anbieters auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
(4) Der Anbieter haftet bei Datenverlust nur für den Aufwand, der bei üblicher und angemessener Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich wäre. Der Kunde verpflichtet sich zu regelmäßiger Datensicherung und zur Umsetzung einer eigenen Backup-Strategie.
(5) Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf einen angemessenen Betrag der Jahresvergütung beschränkt.
(6) Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen oder Ansprüche Dritter, besteht bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
(7) Der Anbieter haftet nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 vorliegen.
(8) Für sonstige Fälle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(9) Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.
(10) Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Anbieter verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2.
(11) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, eine initiale Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: a) eine Partei schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt b) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird c) der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für mehr als zwei Monate in Verzug gerät
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.
(4) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter dem Kunden auf Anforderung seine Daten in einem gängigen Format auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung zur Verfügung stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung der zur Verwendung der Daten geeigneten Software. Der Anbieter ist berechtigt, die Herausgabe der Daten von der vorherigen Zahlung offener Vergütungsansprüche abhängig zu machen.
(5) Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrags ist der Anbieter berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen, sofern der Kunde nicht vorher die Herausgabe der Daten verlangt hat.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.
(2) Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere: a) Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung und Personalangelegenheiten b) alle Unterlagen und Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind c) der Inhalt dieses Vertrages
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die: a) der empfangenden Partei bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren b) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden c) die empfangende Partei von Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht erhalten hat d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden e) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen
(4) Die Parteien werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
(5) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren über die Beendigung des Vertrages hinaus.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Als höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrags gelten insbesondere folgende Ereignisse: a) Krieg, Aufstände, Unruhen, Embargos b) Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Waldbrände c) Epidemien, Pandemien d) Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung) e) Ausfall von Transportmitteln oder Energieversorgung f) unvorhersehbare Betriebsstörungen
(2) Die betroffene Partei wird der anderen Partei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und ihre Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken.
(3) Für die Dauer des Vorliegens höherer Gewalt werden die vertraglichen Pflichten der Parteien suspendiert. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

§ 13 Integrationsklausel und Schriftform

(1) Dieser Vertrag einschließlich seiner Anlagen stellt die vollständige Vereinbarung der Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

§ 14 Abtretung, Übertragung

(1) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Augsburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Das Gleiche gilt für den Fall von Regelungslücken.





 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der beeShip GmbH

Stand: Januar 2026

Präambel

Die beeShip GmbH mit Sitz in Augsburg (nachfolgend „Anbieter” oder „beeShip”) bietet ein Lagerverwaltungssystem (Warehouse Management System, WMS) mit Pick-, Pack- und Versandfunktionalität für E-Commerce-Händler und Marketplace-Verkäufer als Software-as-a-Service (SaaS) an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde” oder „Auftraggeber”) im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung dieser Software sowie aller damit verbundenen Dienstleistungen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, sofern der Anbieter deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Geltung dieser AGB erstreckt sich auch auf alle künftigen Verträge zwischen den Parteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Anbieter erbringt keine Leistungen gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Da es sich ausschließlich um Geschäfte zwischen Unternehmern (B2B) handelt, besteht kein Widerrufsrecht. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312c ff. BGB) und das Widerrufsrecht für Verbraucher finden keine Anwendung.
  3. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Erklärung, durch die erste Nutzung der Software oder durch schlüssiges Handeln erfolgen. Die Produkt- und Leistungsbeschreibungen des Anbieters, einschließlich der Darstellungen auf der Website des Anbieters, stellen noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum). Bei Bestellungen über die Website des Anbieters stellt die Bestellung des Kunden ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail; diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden durch eine gesonderte Annahmeerklärung, durch Freischaltung des Zugangs zur Software oder durch Rechnungsstellung annimmt. Der Anbieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, Bestellungen und Vertragsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Der Anbieter wird dem Kunden die geänderten AGB spätestens vier (4) Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform widerspricht. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
  5. Der Anbieter ist nach Erstabschluss des Vertrages nicht zum Abschluss von Zusatzleistungen oder Leistungserweiterungen verpflichtet. Das Angebot von Zusatzmodulen, Optionen und Leistungen stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. Ein Vertrag über diese Leistungen kommt erst zustande, wenn der Anbieter das entsprechende Angebot des Kunden durch Auftragsbestätigung annimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die zeitlich befristete Bereitstellung der Software „beeShip WMS” (nachfolgend „Software”) zur Nutzung über das Internet (Software-as-a-Service, SaaS) sowie die Speicherung der Daten des Kunden auf Servern des Anbieters oder seiner Auftragsverarbeiter. Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht; der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.
  2. Die genaue Leistungsbeschreibung der Software ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung, die als Anlage Bestandteil dieses Vertrags ist. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:
    1. Lagerverwaltung mit Bestandsführung
    2. Wareneingangs- und Warenausgangsmanagement
    3. Pick-, Pack- und Versandprozesse
    4. Schnittstellen zu gängigen E-Commerce-Plattformen und Versanddienstleistern
    5. Reporting und Analysetools
  3. Drittanbieter-Integrationen: Die Software ermöglicht die Anbindung an Dienste von Drittanbietern, insbesondere im Bereich Versanddienstleistungen, Etikettendruckdienste, Frankierservices, Cloud-Printing-Lösungen sowie weitere logistikrelevante Schnittstellen. Zur Nutzung dieser Funktionen ist die Übermittlung von Daten des Kunden (insbesondere Adressdaten, Sendungsdaten, Produktinformationen und sonstige für die Auftragsabwicklung erforderliche Daten) an die jeweiligen Drittanbieter erforderlich. Der Kunde erklärt sich mit der Übermittlung dieser Daten an die vom Kunden ausgewählten oder vom Anbieter bereitgestellten Drittanbieter einverstanden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Leistungen, Verfügbarkeit, Datenverarbeitung oder Datensicherheit dieser Drittanbieter; insoweit gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Drittanbieter. Der Anbieter ist berechtigt, die verfügbaren Drittanbieter-Integrationen jederzeit zu erweitern, zu ändern oder einzustellen.
  4. Der Anbieter stellt die Software am Übergabepunkt zur Nutzung bereit. Übergabepunkt ist der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, die Verbindung zum Internet und die Aufrechterhaltung der Netzverbindung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
  5. Die Software wird als Software-as-a-Service-Lösung betrieben und kann über gängige Webbrowser sowie als mobile Anwendung genutzt werden. Die Software ist ausschließlich für die Nutzung mit den Webbrowsern Google Chrome und Mozilla Firefox (jeweils in der aktuellen Version) optimiert und getestet. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Funktionsfähigkeit der Software bei Nutzung mit anderen Webbrowsern (insbesondere Safari, Microsoft Edge, Internet Explorer, Opera oder sonstigen Browsern). Störungen, Fehlfunktionen oder Darstellungsprobleme, die auf die Nutzung nicht unterstützter Browser zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der Software dar und begründen keine Ansprüche des Kunden. Die Bereitstellung der Server-Hardware erfolgt je nach gewähltem Leistungspaket des Leistungsangebots.
  6. Der Anbieter ist berechtigt, die Software kontinuierlich weiterzuentwickeln, zu verbessern und anzupassen. Der Anbieter ist zu geringfügigen Abweichungen von der vereinbarten Leistungserbringung berechtigt, soweit diese die Qualität der Leistung nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.
  7. Eine Dokumentation wird, soweit vom Anbieter bereitgestellt, innerhalb der Programmfunktionen über eine Online-Hilfe angeboten. Ein Anspruch auf Dokumentation besteht nicht. Eine gesonderte schriftliche Dokumentation wird nicht geliefert.
  8. Solange Leistungen des Anbieters für den Kunden kostenfrei sind (z.B. Testphasen, Beta-Versionen), sind die Leistungen des Anbieters rein freiwillig und der Kunde hat keinen Anspruch gegen den Anbieter auf Fortführung der Leistungen. Der Anbieter behält sich vor, kostenfreie Leistungen jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen.

§ 3 Verfügbarkeit und Service Level

3.1 Verfügbarkeit

  1. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Software von 95% im Jahresmittel an (Bezugszeitraum). Die Verfügbarkeit berechnet sich auf Basis der im Vertragszeitraum auf die Stunde gerundeten Gesamtzeit abzüglich folgender Zeiten:
    1. Planmäßige Wartungsarbeiten in einem Gesamtumfang von maximal 8 Stunden pro Monat, die in der Regel zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (MEZ/MESZ) durchgeführt werden
    2. Unplanmäßige unaufschiebbare Wartungsarbeiten zur Beseitigung von Störungen oder Sicherheitslücken
    3. Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf höherer Gewalt beruhen
    4. Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen beruhen, insbesondere die Nichtverfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen Dritter
    5. Ausfallzeiten, die auf vom Kunden unmittelbar oder mittelbar verursachten Leistungsspitzen beruhen
    6. Verfügbarkeits- und Leistungsbeeinträchtigungen durch Denial-of-Service-Attacken, Hackerangriffe oder sonstige Angriffe Dritter
  2. Die Pflichten des Anbieters umfassen nicht den Zugang des Kunden in das Internet oder den Betrieb von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des öffentlichen Internets. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit solcher Datennetze oder solcher Datenleitungen zu seinen Servern mit Ausnahme der Datenleitungen zwischen seinen Servern und dem jeweiligen Übergabepunkt in das öffentliche Internet.

3.2 Minderung bei Nichteinhaltung der Verfügbarkeit

Wurde in einem Kalenderjahr die Verfügbarkeitszusage gemäß Absatz 1 nicht eingehalten, so gilt folgende pauschalierte Minderung der im Kalenderjahr gezahlten Vergütung als vereinbart (Nichtverfügbarkeitsstaffel):

Verfügbarkeit vonVerfügbarkeit bisMinderung
95%93%5%
< 93%90%10%
< 90%85%15%
< 85%20% (Maximum)

Die in der Tabelle genannten Minderungen stellen die einzige und abschließende Kompensation für Nichtverfügbarkeit dar. Eine darüberhinausgehende Minderung, Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche wegen Nichtverfügbarkeit sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die maximale Minderung beträgt in keinem Fall mehr als 20% der im betreffenden Kalenderjahr gezahlten Vergütung.

Minderungen erfolgen ausschließlich auf schriftliche Anforderung des Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ende des betreffenden Kalendermonats. Später eingehende Anforderungen sind ausgeschlossen. Minderungen werden vom Anbieter nach Prüfung durchgeführt. Eine eigenmächtige Verrechnung durch den Kunden ist nicht zulässig. Der Anbieter behält sich vor, die Ursache der Nichtverfügbarkeit zu prüfen; Minderungen werden nur gewährt, wenn die Nichtverfügbarkeit ausschließlich vom Anbieter zu vertreten ist.

3.3 Support und Reaktionszeiten

  1. Der Support des Anbieters steht dem Kunden an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) von 9:00 bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ) zur Verfügung (Servicezeit).
  2. Meldungen über Störungen müssen per E-Mail an support@de.beeship.io oder über das im System bereitgestellte Support-Ticket-System erfolgen. Der Anbieter strebt folgende Reaktionszeiten je nach Störungskategorie an (unverbindliche Richtwerte):
StörungskategorieReaktionszeit
Kritische Störungen (Systemausfall, Hauptfunktionen nicht nutzbar)8 Stunden
Schwerwiegende Störungen (erhebliche Beeinträchtigung der Systemnutzung)24 Stunden
Leichte Störungen (Beeinträchtigung einzelner Funktionen)14 Tage

Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum beginnend mit der Störungsmeldung während der Servicezeit bis zu jenem Zeitpunkt, in welchem der Anbieter mit der Störungsanalyse beginnt. Störungsmeldungen außerhalb der Servicezeit gelten als zu Beginn der nächsten Servicezeit eingegangen. Die genannten Reaktionszeiten sind unverbindliche Richtwerte und stellen keine garantierten Leistungszeiten dar. Ein Anspruch auf Einhaltung der Reaktionszeiten besteht nicht.

Der Anbieter ist bestrebt, gemeldete Störungen zu beheben, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Behebung erfolgt nach Ermessen des Anbieters und abhängig von verfügbaren Ressourcen. Stellt sich heraus, dass eine gemeldete Störung nicht besteht oder nicht auf Mängel der Software zurückzuführen ist, kann der Anbieter dem Kunden den entstandenen Aufwand nach der geltenden Preisliste in Rechnung stellen.

3.4 Störungsklassifizierung und Leistungsgrenzen

Der Anbieter klassifiziert Störungen nach folgendem Schema. Die Einstufung der Störungskategorie obliegt ausschließlich dem Anbieter.

KategorieBeschreibungBeispieleLeistungsumfang
Kritisch (Prio 1)Totalausfall der Software; Kernfunktionen vollständig nicht nutzbar; kein Workaround möglichLogin nicht möglich; Datenbank nicht erreichbar; kompletter SystemausfallUnverzügliche Bearbeitung während Servicezeit; Statusupdates alle 4 Stunden
Schwerwiegend (Prio 2)Wesentliche Funktionen erheblich beeinträchtigt; Workaround möglich aber nicht zumutbarVersandetiketten-Generierung fehlerhaft; Schnittstelle zu Versanddienstleister ausgefallenBearbeitung innerhalb Servicezeit; Statusupdates täglich
Normal (Prio 3)Einzelne Funktionen beeinträchtigt; Workaround möglich und zumutbarEinzelne Berichte fehlerhaft; Darstellungsprobleme; langsame PerformanceBearbeitung nach Kapazität; Einplanung im nächsten Release
Gering (Prio 4)Kosmetische Fehler; Komforteinschränkungen; WünscheTextfehler; Farbabweichungen; Feature-WünscheKeine garantierte Behebung; Aufnahme in Backlog nach Ermessen

Leistungsgrenzen des Supports:

  • Der Support umfasst ausschließlich die Behebung von Störungen und Fehlern der Software selbst.
  • Nicht vom Support umfasst sind: Schulungen, Einrichtungsunterstützung, Anpassungswünsche, Beratungsleistungen, Unterstützung bei kundenseitigen Systemen, Problemen mit Drittanbieter-Integrationen (soweit nicht vom Anbieter verursacht), sowie Störungen durch nicht unterstützte Browser oder Betriebssysteme.
  • Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Störungen zu beheben, die auf Fehlbedienung, nicht autorisierte Änderungen, unzureichende Infrastruktur des Kunden oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
  • Der Anbieter behält sich vor, Support-Anfragen ohne Reaktion zu schließen, wenn der Kunde auf Rückfragen nicht innerhalb von sieben (7) Tagen antwortet.

3.5 Änderungsverfahren (Change Requests)

Wünscht der Kunde Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen der Software, die über die Behebung von Störungen hinausgehen, gilt folgendes Verfahren:

  1. Einreichung: Change Requests sind schriftlich (per E-Mail oder Ticket-System) unter Beschreibung des gewünschten Funktionsumfangs einzureichen. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für Rückfragen.
  2. Prüfung und Angebot: Der Anbieter prüft die technische Machbarkeit und erstellt bei Interesse ein Angebot mit Aufwandsschätzung und Zeitrahmen. Die Prüfung und Angebotserstellung können kostenpflichtig sein. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Change Requests anzunehmen oder Angebote zu erstellen.
  3. Beauftragung: Ein Change Request wird erst nach schriftlicher Beauftragung durch den Kunden und schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Anbieter verbindlich. Mündliche Zusagen oder begonnene Arbeiten begründen keinen Anspruch auf Fertigstellung.
  4. Vergütung: Change Requests werden nach Aufwand gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters oder nach Festpreisangebot vergütet. Die Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde die Änderung letztlich produktiv nutzt.
  5. Keine Gewährleistung für Individualanpassungen: Für individuell entwickelte Anpassungen auf Kundenwunsch übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung hinsichtlich der Kompatibilität mit zukünftigen Versionen der Software. Der Kunde trägt das Risiko, dass Individualanpassungen bei Updates oder Weiterentwicklungen der Software nicht mehr funktionieren oder angepasst werden müssen.
  6. Kein Anspruch auf Umsetzung: Der Kunde hat keinen Anspruch auf Umsetzung von Change Requests, Feature-Wünschen oder Verbesserungsvorschlägen. Der Anbieter entscheidet nach eigenem Ermessen über die Weiterentwicklung der Software.

§ 4 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Recht zur Nutzung der Software im vertraglich vereinbarten Umfang ein.
  2. Die Nutzung ist auf die im Vertrag vereinbarte Anzahl an Nutzern, Standorten, Transaktionen oder anderen Messgrößen beschränkt. Eine Erhöhung ist jederzeit gegen entsprechende Vergütungsanpassung möglich.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt:
    1. die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen
    2. die Software zu bearbeiten, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren, soweit dies nicht durch zwingende gesetzliche Regelungen gestattet ist
    3. Urheberrechtsvermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation dienende Merkmale zu entfernen oder zu verändern
    4. die Software Dritten zur Nutzung zu überlassen, insbesondere nicht im Wege der Unterlizenzierung, Vermietung oder sonstiger Gebrauchsüberlassung
  4. Die Software und die zugehörige Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie gewerbliche Schutzrechte stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Anbieter zu.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Die vertragsgemäße Nutzung der Software darf dadurch nicht mehr als unerheblich beeinträchtigt werden.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat die vertragliche Pflicht, den Anbieter bei der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen auf eigene Kosten zu unterstützen. Sämtliche Mitwirkungspflichten des Kunden sind Hauptpflichten.
  2. Der Kunde wird insbesondere:
    1. die erforderlichen System- und Nutzungsvoraussetzungen schaffen und aufrechterhalten, insbesondere eine ausreichende Internetverbindung bereitstellen
    2. dem Anbieter die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen
    3. die von dem Anbieter überlassenen Updates, Programme und Programmteile vor produktiver Nutzung eingehend testen
    4. auftretende Probleme und Störungen unverzüglich mitzuteilen
    5. dem Anbieter auf eigene Kosten einen Remote-Access zur Verfügung stellen, soweit dieser für die Leistungserbringung erforderlich ist
  3. Benennung von Ansprechpartnern: Der Kunde benennt maximal drei (3) namentlich bezeichnete Ansprechpartner, die berechtigt sind, Leistungen aus diesem Vertrag abzurufen, Störungen zu melden und Supportanfragen zu stellen. Diese können sich wechselseitig vertreten. Andere Mitarbeiter des Kunden sind nicht berechtigt, Leistungen dieses Vertrages abzurufen. Die Kontaktdaten der benannten Ansprechpartner sind dem Anbieter schriftlich mitzuteilen; Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
  4. Schulungsnachweis: Der Anbieter kann verlangen, dass die benannten Ansprechpartner Schulungen in der Nutzung der Software nachweisen. Der Kunde ist für die Schulung seiner Mitarbeiter verantwortlich; Schulungsleistungen durch den Anbieter sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
  5. Zugangsdaten: Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugeteilten Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten Zugangsdaten bekannt geworden sind. Nach Erhalt von Zugangskennwörtern hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern und in regelmäßigen Zeitabständen zu erneuern.
  6. Änderungsmitteilungen: Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, sofern eine Änderung in der Person, der Anschrift, des Namens, der Rechtsform oder der Firma eintritt.

§ 6 Vergütung und Preisanpassung

6.1 Vergütungsstruktur

  1. Vergütungsarten: Die Vergütung für die Nutzung der Software setzt sich je nach gewähltem Leistungspaket aus folgenden Bestandteilen zusammen:
    • Monatliche SaaS-Grundgebühr: Pauschale monatliche Gebühr für die Nutzung der beeShip-Plattform und Cloud-Printing-Funktionen
    • Nutzerbasierte Gebühren: Gebühren pro aktivem Benutzer (User-based fee)
    • Transaktionsbasierte Gebühren: Gebühren pro importierter Bestellung (Transaction fee / imported orders)
    • Infrastrukturgebühren: Gebühren für dedizierte Cloud-Infrastruktur (Dedicated cloud infrastructure fee), sofern gebucht
    • Einmalige Gebühren: Einrichtungsgebühren, Onboarding oder sonstige einmalige Leistungen (One-time fee)

    Die konkrete Zusammensetzung und Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweils aktuellen Preisliste des Anbieters.

  2. Individuelle Softwareentwicklung: Sofern der Anbieter für den Kunden individuelle Softwareanpassungen oder kundenspezifische Entwicklungen erbringt („Custom Software”), werden diese gesondert nach dem jeweils gültigen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung abgerechnet. Für Custom Software gelten die im jeweiligen Angebot festgelegten Konditionen.
  3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  4. Zahlungspflicht unabhängig von der Nutzung: Die Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob und in welchem Umfang der Kunde die Software tatsächlich nutzt. Die Nichtnutzung oder geringe Nutzung der Software berechtigt nicht zur Minderung, Erstattung oder vorzeitigen Beendigung des Vertrages. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit verpflichtet.
  5. Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu entrichten und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen oder nach Rechnungsstellung fällig. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Die Rechnungsstellung kann auf elektronischem Weg erfolgen.
  6. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.2 Paketänderungen

  1. Upgrades: Der Kunde kann während der laufenden Vertragslaufzeit jederzeit in ein höheres Leistungspaket wechseln (Upgrade). Das Upgrade wird zum nächsten Abrechnungszeitraum oder, bei ausdrücklicher Vereinbarung, sofort wirksam. Für den restlichen Abrechnungszeitraum wird die Differenz zum höheren Paket anteilig berechnet.
  2. Downgrades: Ein Wechsel in ein niedrigeres Leistungspaket (Downgrade) ist während der laufenden Vertragslaufzeit nicht möglich. Ein Downgrade kann frühestens zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit beantragt werden und wird erst mit Beginn der neuen Vertragslaufzeit wirksam.

6.3 Preisanpassung

  1. Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der Entwicklung der Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, anzupassen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Dienstleistungen, Infrastruktur, Personal, Energie oder für von Dritten zu erbringende Fremdleistungen erhöhen oder vermindern.
  2. Preisanpassungen: Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier (4) Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anzupassen. Die Ankündigung erfolgt in Textform (z.B. per E-Mail). Mit der weiteren Nutzung der Software nach Wirksamwerden der Preisanpassung gilt diese als vom Kunden akzeptiert. Bei einer Erhöhung der monatlichen Vergütung um mehr als zwanzig Prozent (20%) innerhalb eines Kalendermonats steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Preisänderungsmitteilung in Textform gegenüber dem Anbieter erklärt werden; die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung wirksam. Wird das Sonderkündigungsrecht nicht fristgerecht ausgeübt, gilt die Preisanpassung als akzeptiert.
  3. Weitergabe von Drittanbieterkosten: Kosten, die dem Anbieter durch Drittanbieter entstehen (insbesondere für API-Nutzung, Schnittstellen, Versanddienstleister, Druck- und Etikettierservices, Cloud-Infrastruktur, Zahlungsdienstleister oder sonstige externe Dienste), können jederzeit an den Kunden weitergegeben werden. Diese Kostenweitergabe stellt keine Preiserhöhung der Software im Sinne des vorstehenden Absatzes dar und begründet kein Sonderkündigungsrecht. Der Anbieter wird den Kunden über solche Kostenweitergaben mit einer Frist von mindestens zwei (2) Wochen in Textform informieren.
  4. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, die laufende Vergütung bei Dauerschuldverhältnissen jährlich an die Preisentwicklung anzupassen, wenn sich seit dem Vertragsbeginn bzw. seit der letzten Anpassung der Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamts um wenigstens drei Prozent (3%) verändert hat.
  5. Die Rechte des Anbieters zur Anpassung oder zur Kündigung des Vertrags wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bleiben unberührt.

§ 7 Datenschutz und Datensicherheit

  1. Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird er als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig. Der Anbieter wird diese Daten ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und nach Weisung des Kunden verarbeiten. Die Parteien schließen einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab.
  2. Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden, die insbesondere Verschlüsselung der Datenübertragung und gespeicherten Daten, Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme sowie regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen umfassen.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer als weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen. Der Anbieter wird den Kunden über beabsichtigte Änderungen informieren.
  4. Der Anbieter wird die Daten des Kunden auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich behandeln und nur so lange aufbewahren, wie es gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.

§ 8 Kundendaten und Inhaltsverantwortung

  1. Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches Nutzungsrecht an seinen auf dem System gespeicherten Daten ein, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
  2. Verantwortung für Inhalte: Der Kunde ist allein „Verantwortlicher” im Sinne der DSGVO hinsichtlich der von ihm gespeicherten und verarbeiteten Daten. Der Kunde stellt sicher und garantiert, dass die von ihm bereitgestellten oder bei der Nutzung der Software erzeugten Daten nicht gegen anwendbares Recht verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden eingestellten Inhalte zu überprüfen.
  3. Unzulässige Inhalte: Der Kunde ist verpflichtet, keine unzulässigen Inhalte zu speichern oder zu verarbeiten. Unzulässige Inhalte sind solche, welche gegen das Gesetz, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen oder Schadsoftware beinhalten. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und gegen Bestimmungen des Jugend- und Datenschutzes, strafbare Handlungen, Verletzungen von Rechten Dritter sowie pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder rechtsextreme Inhalte.
  4. Sperrung und Löschung: Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden jederzeit und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und/oder Inhalte zu löschen, wenn ein Verdacht auf einen Verstoß gegen diese Bestimmungen besteht oder aus sonstigen wichtigen Gründen. Eine Pflicht zur vorherigen Information besteht nicht. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung.
  5. Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter wegen einer Verletzung von Rechten durch die vom Kunden gespeicherten Daten oder Inhalte geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten. Der Kunde wird den Anbieter bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen.

§ 9 Gewährleistung und Mängel

9.1 Haftungsausschluss für besondere Verwendungszwecke

Die Software wird „wie besehen” (as is) bereitgestellt. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software für einen bestimmten Verwendungszweck des Kunden geeignet ist oder dass die Software fehlerfrei oder unterbrechungsfrei funktioniert. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich zu prüfen, ob die Software seinen spezifischen Anforderungen entspricht.

Ausschluss für Hochrisikobereiche: Die Software ist nicht für den Einsatz in Hochrisikobereichen konzipiert oder zugelassen. Der Einsatz in Bereichen, in denen Softwarefehler zu Personenschäden, Tod, erheblichen Sachschäden oder Umweltschäden führen können (z.B. Steuerung von Maschinen, medizinische Geräte, Kernkraftanlagen, Luftfahrt), ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

9.2 Gewährleistung

  1. Leistungsbeschreibung als Maßstab: Die Software wird in dem Zustand bereitgestellt, wie er sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung ergibt („as is”). Der Anbieter schuldet keine darüber hinausgehende Beschaffenheit. Unerhebliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung sowie unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit stellen keinen Mangel dar.
  2. Keine Beschaffenheitsgarantie: Der Anbieter übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit der Software. Aussagen in Werbematerialien, auf der Website oder in Präsentationen stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Garantie bezeichnet werden.
  3. Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung: Die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht für anfängliche Mängel) wird ausgeschlossen. Der Anbieter haftet für Mängel nur bei Verschulden.
  4. Kein Selbstbeseitigungsrecht: Das Recht des Kunden zur Selbstbeseitigung von Mängeln gemäß § 536a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen.
  5. Mängelbeseitigung nach Ermessen: Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, gemeldete Mängel nach eigenem Ermessen zu beseitigen. Die Beseitigung erfolgt, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, durch Nachbesserung, Bereitstellung einer Umgehungslösung (Workaround) oder einer neuen Version der Software. Der Anbieter entscheidet nach eigenem Ermessen über Art und Zeitpunkt der Mängelbeseitigung.
  6. Mängelrüge: Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen, in Textform detailliert zu melden. Die Meldung muss eine reproduzierbare Beschreibung des Mangels enthalten. Bei nicht rechtzeitiger Meldung verliert der Kunde seine Mängelansprüche.
  7. Ausschluss bei Kundenverschulden: Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel verursacht wurde durch: Fehlbedienung, nicht autorisierte Änderungen oder Eingriffe, Nutzung mit nicht unterstützten Browsern oder Systemen, unzureichende Infrastruktur des Kunden, Handlungen Dritter, höhere Gewalt oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände.
  8. Minderung und Selbstvornahme ausgeschlossen: Das Recht des Kunden zur Minderung sowie zur Selbstvornahme ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Haftung und Haftungsbegrenzung

10.1 Haftungsumfang

  1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Anbieter Schadensersatz ausschließlich im Rahmen der nachfolgenden Grenzen:
    1. Vorsatz: Bei Vorsatz haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ebenso haftet der Anbieter bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die der Anbieter eine Garantie übernommen hat.
    2. Grobe Fahrlässigkeit: Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur in Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte.
    3. Einfache Fahrlässigkeit: Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
    4. Sonstige Fälle: Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.2 Haftungshöchstgrenzen

  1. Pro Schadensfall: Die Haftung des Anbieters ist bei leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von maximal EUR 500,00 (fünfhundert Euro) pro Schadensfall begrenzt.
  2. Pro Vertragsmonat: Die Haftung des Anbieters ist bei leichter Fahrlässigkeit ferner auf maximal 50% (fünfzig Prozent) der vom Kunden im betreffenden Kalendermonat, in dem der Schaden eingetreten ist, gezahlten oder zu zahlenden monatlichen Vergütung begrenzt.
  3. Gesamthaftung pro Vertragsjahr: Die Gesamthaftung des Anbieters für sämtliche Schäden innerhalb eines Vertragsjahres ist auf maximal 25% (fünfundzwanzig Prozent) der im betreffenden Vertragsjahr gezahlten Gesamtvergütung begrenzt, höchstens jedoch EUR 2.500,00 (zweitausendfünfhundert Euro).
  4. Datenverlust: Der Anbieter führt Systemsicherungen (Snapshots) im Rahmen des technisch Üblichen durch. Aufgrund der Multi-Tenancy-Architektur der Software ist eine individuelle Wiederherstellung von Daten einzelner Kunden technisch nicht möglich. Eine Wiederherstellung verlorener Daten ist daher ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Nichtverfügbarkeit von Kundendaten, gleich aus welchem Grund. Der Kunde nimmt dieses Risiko als Teil der SaaS-Nutzung zur Kenntnis und akzeptiert es.
  5. Mittelbare Schäden und Folgeschäden: Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden jeglicher Art ist vollständig ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere: entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle, Verlust von Geschäftschancen, Reputationsschäden, Kosten für Ersatzbeschaffungen sowie Ansprüche Dritter gegen den Kunden.
  6. SaaS-spezifische Haftungsbeschränkung: Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass: (a) es sich bei der Software um ein standardisiertes Software-as-a-Service-Produkt handelt, (b) die monatliche Vergütung im Verhältnis zu möglichen Schäden beim Kunden gering ist, (c) die vereinbarten Haftungsbeschränkungen diese Risikoverteilung widerspiegeln und bei der Preiskalkulation berücksichtigt sind, (d) der Kunde selbst für Vorkehrungen zur Schadensminimierung verantwortlich ist, insbesondere durch Plausibilitätsprüfungen, alternative Prozesse und Notfallpläne für geschäftskritische Vorgänge.

10.3 Ausnahmen und Klarstellungen

  1. Zwingende Haftung: Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung wegen vorsätzlicher oder arglistiger Handlungen, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer ausdrücklich schriftlich als solche bezeichneten Garantie.
  2. Erstreckung auf Erfüllungsgehilfen: Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  3. Verjährung: Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Anbieter verjähren nach einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 10.3 Ziffer 8; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
  4. Beweislast: Der Kunde trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Schadens, dessen Höhe und den Kausalzusammenhang mit einer Pflichtverletzung des Anbieters.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, die im jeweiligen Angebot festgelegte Mindestlaufzeit. Er verlängert sich jeweils um den im Angebot festgelegten Zeitraum, wenn er nicht mit der im Angebot festgelegten Frist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
  2. Kündigungsfristen: Bei monatlicher Vertragslaufzeit ist die Kündigung jederzeit mit Wirkung zum Ende des auf den Zugang der Kündigung folgenden Kalendermonats möglich. Eine Kündigung, die dem Anbieter im laufenden Monat zugeht, wird somit erst zum Ende des Folgemonats wirksam. Beispiel: Eine Kündigung, die am 15. März zugeht, wird zum 30. April wirksam. Bei jährlicher oder mehrjähriger Vertragslaufzeit gilt die im jeweiligen Angebot festgelegte Kündigungsfrist.
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:
    • der Kunde gegen Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen abstellt
    • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
    • der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für mehr als einen (1) Monat in Verzug gerät
    • der Kunde gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen oder Datenschutzbestimmungen verstößt
    • der Kunde unzulässige Inhalte speichert oder gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt
    • eine wesentliche Änderung der Eigentumsverhältnisse des Kunden eintritt (Change of Control)
    • der Kunde gegen das Abwerbeverbot verstößt
    • das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist
    • der Geschäftsbetrieb des Kunden eingestellt wird
    • der Anbieter aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen die Software einstellt (mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten)
  4. Form und Zugang von Kündigungen: Kündigungen sind ausschließlich per E-Mail an support@de.beeship.io zu richten. Kündigungen, die auf anderem Wege erfolgen – insbesondere per Chat, WhatsApp, SMS, Telefon, Brief, Fax oder an persönliche E-Mail-Adressen von Mitarbeitern des Anbieters – sind unwirksam und werden nicht bearbeitet. Eine Kündigung gilt erst als zugegangen, wenn der Anbieter den Eingang per E-Mail bestätigt hat. Teilkündigungen sind ausgeschlossen.
  5. Bei Zahlungsverzug von mehr als vierzehn (14) Tagen ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens sieben (7) Tagen den Zugang des Kunden zur Software zu sperren. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

§ 12 Vertragsbeendigung und Datenlöschung

  1. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet das Nutzungsrecht des Kunden an der Software. Der Zugang zur Software wird mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung gesperrt.
  2. Datenlöschung: Nach Beendigung des Vertrags ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Daten des Kunden unwiderruflich zu löschen. Die Löschung erfolgt spätestens dreißig (30) Tage nach Beendigung des Vertrags. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe, Export oder Übertragung der Daten besteht nicht, da die Software keine entsprechenden Exportfunktionen vorsieht und eine manuelle Datenextraktion aufgrund der Multi-Tenancy-Architektur nicht möglich ist.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsbeendigung alle für ihn relevanten Informationen eigenständig zu dokumentieren, soweit dies innerhalb der Softwarefunktionen möglich ist (z.B. durch Screenshots, manuelle Notizen oder Nutzung vorhandener Berichtsfunktionen).
  4. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur Software bereits vor Vertragsbeendigung zu sperren, wenn der Kunde mit der Zahlung fälliger Vergütungen in Verzug ist. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für die gesamte Vertragslaufzeit.

§ 13 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.
  2. Zu den vertraulichen Informationen des Anbieters gehören insbesondere: die Software selbst einschließlich Quellcode, Algorithmen und technischer Dokumentation, Preisgestaltung, Geschäftsstrategien, Kundenlisten sowie der Inhalt dieses Vertrages.
  3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die: (a) dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren, (b) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt sind oder werden, (c) rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden, (d) unabhängig entwickelt wurden, oder (e) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
  4. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren über die Beendigung des Vertrages hinaus.

§ 14 Schutz von Angeboten und Unterlagen

  1. Der Anbieter behält sich das Eigentum und alle Schutzrechte an allen abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Präsentationen, Test- bzw. Demonstrationsprogrammen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor.
  2. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.
  3. Der Kunde hat auf Verlangen des Anbieters diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie nicht mehr benötigt werden oder Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrags führen.

§ 15 Abwerbeverbot

  1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Beendigung des Vertrages keine Mitarbeiter des Anbieters abzuwerben oder abwerben zu lassen oder Dritte hinsichtlich solcher Abwerbemaßnahmen zu fördern oder zu unterstützen.
  2. Für den Fall der schuldhaften Verletzung dieser Pflicht verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind durch die Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen.

§ 16 Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, Firma und Logo des Kunden sowie eine Kurzbeschreibung der Zusammenarbeit in Referenzlisten aufzuführen und diese im Internet, in Printmedien, bei Präsentationen oder sonst zur sachlichen Information zu veröffentlichen und zu verbreiten. Ein darüber hinausgehender Gebrauch ist mit dem Kunden vorab schriftlich abzustimmen. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit schriftlich widersprechen.

§ 17 Höhere Gewalt

  1. Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Krieg, Aufstände, Unruhen, Embargos, Terrorakte, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energieversorgung, Cyber-Angriffe, DDoS-Attacken, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Ausfall von Cloud-Infrastrukturen Dritter (z.B. AWS, Azure, Google Cloud, Hetzner), Ausfall von Telekommunikationsnetzen sowie nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets.
  2. Die betroffene Partei wird der anderen Partei den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich bemühen, die Auswirkungen zu beschränken.
  3. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall bestehen keine gegenseitigen Schadensersatzansprüche.

§ 17a Allgemeine Haftungsausschlüsse und Klarstellungen

  1. Keine Erfolgsgarantie: Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg beim Kunden. Der Kunde ist allein für den sachgerechten Einsatz der Software und die daraus resultierenden Ergebnisse verantwortlich.
  2. Keine Beratungsleistung: Der Anbieter erbringt keine Beratungsleistungen, insbesondere keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für seinen Geschäftsbetrieb geltenden Vorschriften selbst verantwortlich.
  3. Keine Archivierungspflicht: Der Anbieter übernimmt keine Archivierungspflichten für den Kunden. Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen selbst verantwortlich.
  4. Änderungen der Software: Der Anbieter ist berechtigt, die Software jederzeit zu ändern, weiterzuentwickeln oder Funktionen einzustellen, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Funktionen oder des bisherigen Funktionsumfangs.
  5. Drittanbieter und Subunternehmer: Der Anbieter ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen. Der Anbieter haftet nicht für Leistungen, Verfügbarkeit oder Ausfälle von Drittanbietern, deren Dienste in die Software integriert sind oder vom Kunden genutzt werden.
  6. Keine Haftung für Entscheidungen: Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde auf Basis von Daten, Berichten oder Auswertungen der Software trifft. Der Kunde ist verpflichtet, alle geschäftsrelevanten Entscheidungen unabhängig zu prüfen.
  7. Technische Voraussetzungen: Der Kunde ist für die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit seiner eigenen IT-Infrastruktur (Hardware, Internetverbindung, Browser) verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Störungen, die auf mangelnde Infrastruktur des Kunden zurückzuführen sind.

§ 18 Aufrechnung und Zurückbehaltung

  1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 19 Abtretung und Übertragung

  1. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Die Zustimmung kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt insbesondere für verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, Rechtsnachfolger oder im Rahmen von Unternehmensverkäufen. Der Kunde stimmt einer solchen Übertragung bereits jetzt zu.

§ 20 Kommunikation und Schriftform

  1. Ausschließliche Kommunikationswege: Die gesamte vertragliche Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich per E-Mail oder über das vom Anbieter bereitgestellte Support-Ticket-System. Andere Kommunikationswege – insbesondere mündliche Absprachen, Telefonate, Chat-Nachrichten, WhatsApp, SMS, Messenger-Dienste oder Social-Media-Nachrichten – begründen keine vertraglichen Verpflichtungen und sind für den Anbieter nicht bindend.
  2. Keine mündlichen Nebenabreden: Mündliche Vereinbarungen, Zusagen oder Absprachen – auch durch Mitarbeiter oder Vertreter des Anbieters – haben keine rechtliche Wirkung und werden nicht Vertragsbestandteil. Verbindlich sind ausschließlich schriftliche Vereinbarungen per E-Mail oder über das Ticket-System, die vom Anbieter ausdrücklich bestätigt wurden.
  3. E-Mail-Adressen: Für vertragliche Angelegenheiten, Kündigungen und Support-Anfragen ist ausschließlich die E-Mail-Adresse support@de.beeship.io zu verwenden. E-Mails an persönliche E-Mail-Adressen von Mitarbeitern gelten nicht als ordnungsgemäß zugegangen.

§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Augsburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusa
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