Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der beeShip GmbH

Präambel

Die beeShip GmbH mit Sitz in Augsburg (nachfolgend “Anbieter”) bietet ein Lagerveraltungssystem (Warehouse Management System, WMS) mit Pick-, Pack- und Versandfunktionalität für E-Commerce-Händler und Marketplace-Verkäufer als Software-as-a-Service (SaaS) an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (nachfolgend “Kunde”) im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung dieser Software.

§ 1 Anwendungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, sofern der Anbieter deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Erklärung oder durch die erste Nutzung der Software erfolgen.

(4) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Anbieter den Kunden in seinem Angebot besonders hinweisen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die zeitlich befristete Bereitstellung der Software “beeShip WMS” (nachfolgend “Software”) zur Nutzung über das Internet sowie die Speicherung der Daten des Kunden auf Servern des Anbieters oder seiner Auftragsverarbeiter.

(2) Die genaue Leistungsbeschreibung der Software ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung, die als Anlage Bestandteil dieses Vertrags ist. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere: a) Lagerverwaltung mit Bestandsführung b) Wareneingangs- und Warenausgangsmanagement c) Pick-, Pack- und Versandprozesse d) Schnittstellen zu gängigen E-Commerce-Plattformen und Versanddienstleistern e) Reporting und Analysetools

(3) Der Anbieter stellt die Software am Übergabepunkt zur Nutzung bereit. Übergabepunkt ist der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Verbindung zum Internet und die Aufrechterhaltung der Netzverbindung ist der Kunde verantwortlich.

(4) Die Software wird als Software-as-a-Service-Lösung betrieben und kann über gängige Webbrowser sowie als mobile Anwendung genutzt werden.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Software kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Wesentliche Änderungen des Funktionsumfangs werden dem Kunden mit angemessener Vorlaufzeit mitgeteilt.

§ 3 Verfügbarkeit und Service Level

(1) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99,5% im Jahresmittel. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf Basis der im Vertragszeitraum auf die Stunde gerundeten Gesamtzeit abzüglich folgender Zeiten: a) Planmäßige Wartungsarbeiten in einem Gesamtumfang von maximal 8 Stunden pro Monat, die in der Regel zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (MEZ/MESZ) durchgeführt werden b) Unplanmäßige unaufschiebbare Wartungsarbeiten zur Beseitigung von Störungen c) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf höherer Gewalt beruhen d) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen beruhen, insbesondere die Nichtverfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen Dritter

(2) Der Support des Anbieters steht dem Kunden werktags (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) von 8:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Der Anbieter stellt folgende Reaktionszeiten je nach Störungskategorie sicher: a) Kritische Störungen (Systemausfall, Hauptfunktionen nicht nutzbar): 2 Stunden b) Schwerwiegende Störungen (erhebliche Beeinträchtigung der Systemnutzung): 4 Stunden c) Leichte Störungen (Beeinträchtigung einzelner Funktionen): 1 Arbeitstag

(3) Meldungen über Störungen müssen per E-Mail an support@beeship.de oder über das im System bereitgestellte Support-Ticket-System erfolgen.

(4) Der Anbieter ist bestrebt, gemeldete Störungen innerhalb angemessener Frist zu beheben. Stellt sich heraus, dass eine gemeldete Störung nicht besteht oder nicht auf Mängel der Software zurückzuführen ist, kann der Anbieter dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im vertraglich vereinbarten Umfang ein.

(2) Die Nutzung ist auf die im Vertrag vereinbarte Anzahl an Nutzern, Standorten, Transaktionen oder anderen Messgrößen beschränkt. Eine Erhöhung ist jederzeit gegen entsprechende Vergütungsanpassung möglich.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt: a) die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen b) die Software zu bearbeiten, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht durch zwingende gesetzliche Regelungen gestattet ist c) Urheberrechtsvermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation dienende Merkmale zu entfernen

(4) Die Software und die zugehörige Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie gewerbliche Schutzrechte stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Anbieter zu.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Die vertragsgemäße Nutzung der Software darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird insbesondere: a) die erforderlichen System- und Nutzungsvoraussetzungen schaffen und aufrechterhalten b) dem Anbieter die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen c) seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit dem Anbieter anhalten d) angemessene Datensicherungsverfahren anwenden

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugeteilten Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten Zugangsdaten bekannt geworden sind.

(3) Der Kunde wird bei der Nutzung der Software alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften beachten. Dem Kunden ist es untersagt, Daten auf den Servern des Anbieters zu speichern und zu verarbeiten, die gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten oder bei der Nutzung der Software erzeugten Daten nicht gegen anwendbares Recht verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der jeweils aktuellen Preisliste des Anbieters.

(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu entrichten und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen oder nach Rechnungsstellung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zu ändern. Bei einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 5% innerhalb eines Vertragsjahres steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(7) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens 7 Tagen den Zugang des Kunden zur Software zu sperren. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

§ 7 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird er als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig. Der Anbieter wird diese Daten ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und nach Weisung des Kunden verarbeiten.

(2) Die Parteien schließen einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab, der die Details der Verarbeitung regelt.

(3) Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden, die insbesondere Folgendes umfassen: a) Verschlüsselung der Datenübertragung und der gespeicherten Daten b) Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme c) Schnelle Wiederherstellbarkeit der Daten nach einem Zwischenfall d) Regelmäßige Überprüfung und Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer als weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen. Der Anbieter wird den Kunden über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Subunternehmern informieren.

(5) Der Anbieter wird die Daten des Kunden auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich behandeln und nur so lange aufbewahren, wie es gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und sich für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(2) Der Anbieter beseitigt Mängel der Software innerhalb angemessener Frist. Die Beseitigung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder durch Bereitstellung einer neuen Version der Software.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform zu melden. Die Mängelmeldung soll eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, um eine effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.

(4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Anbieters die Software ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die betreffenden Mängel nicht durch die Änderungen verursacht wurden.

(5) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Mängel, die auf unsachgemäße oder zweckentfremdete Nutzung, fehlerhafte Installation oder Bedienung durch den Kunden oder auf besondere äußere Einflüsse zurückzuführen sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

(6) Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.

§ 9 Haftung

(1) Im Falle von Körperschäden übernimmt der Anbieter die gesetzlich vorgesehene Haftung.

(2) Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten übernimmt der Anbieter die gesetzlich vorgesehene Haftung.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung des Anbieters auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(4) Der Anbieter haftet bei Datenverlust nur für den Aufwand, der bei üblicher und angemessener Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich wäre. Der Kunde verpflichtet sich zu regelmäßiger Datensicherung und zur Umsetzung einer eigenen Backup-Strategie.

(5) Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf einen angemessenen Betrag der Jahresvergütung beschränkt.

(6) Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen oder Ansprüche Dritter, besteht bei leichter Fahrlässigkeit nicht.

(7) Der Anbieter haftet nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 vorliegen.

(8) Für sonstige Fälle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(9) Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.

(10) Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Anbieter verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2.

(11) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, eine initiale Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: a) eine Partei schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt b) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird c) der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für mehr als zwei Monate in Verzug gerät

(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.

(4) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter dem Kunden auf Anforderung seine Daten in einem gängigen Format auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung zur Verfügung stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung der zur Verwendung der Daten geeigneten Software. Der Anbieter ist berechtigt, die Herausgabe der Daten von der vorherigen Zahlung offener Vergütungsansprüche abhängig zu machen.

(5) Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrags ist der Anbieter berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen, sofern der Kunde nicht vorher die Herausgabe der Daten verlangt hat.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.

(2) Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere: a) Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung und Personalangelegenheiten b) alle Unterlagen und Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind c) der Inhalt dieses Vertrages

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die: a) der empfangenden Partei bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren b) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden c) die empfangende Partei von Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht erhalten hat d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden e) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen

(4) Die Parteien werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

(5) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren über die Beendigung des Vertrages hinaus.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Als höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrags gelten insbesondere folgende Ereignisse: a) Krieg, Aufstände, Unruhen, Embargos b) Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Waldbrände c) Epidemien, Pandemien d) Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung) e) Ausfall von Transportmitteln oder Energieversorgung f) unvorhersehbare Betriebsstörungen

(2) Die betroffene Partei wird der anderen Partei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und ihre Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken.

(3) Für die Dauer des Vorliegens höherer Gewalt werden die vertraglichen Pflichten der Parteien suspendiert. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

§ 13 Integrationsklausel und Schriftform

(1) Dieser Vertrag einschließlich seiner Anlagen stellt die vollständige Vereinbarung der Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

§ 14 Abtretung, Übertragung

(1) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Augsburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Das Gleiche gilt für den Fall von Regelungslücken.


Stand: Mai 2025
beeShip GmbH
Landvogtstr 5
86156 Augsburg
Deutschland

Geschäftsführer: Haris Butt (Interims CEO)
Handelsregister: Amtsgericht Ingolstadt, HRB 11541
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE365528345

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